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Wenn die Ehe vorbei ist – Informationen rund um das Thema Scheidung

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In manchen Fällen müssen sich zwei Menschen das Ende ihrer Ehe eingestehen. Das ist eine sehr schmerzliche Tatsache, doch in vielen Situationen ist es heilsamer und sinnvoller loszulassen und getrennte Wege einzuschlagen. In solchen Fällen heißt die einzige Lösung Scheidung. Doch wie genau läuft eine Scheidung ab? Diese Frage lässt sich so pauschal gar nicht beantworten, denn diese hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Es kommt beispielsweise wesentlich darauf an, ob sich ein Paar einvernehmlich scheiden lässt oder es zu einer strittigen und konfliktreichen Trennung kommt.

Das sind die wichtigsten Fakten rund um das Thema Scheidung

  • Durch das Einreichen des Scheidungsantrages hat die Scheidung begonnen.
  • Der andere Ehepartner erhält vom Familiengericht den Scheidungsantrag. Zu diesem Zeitpunkt kann er bzw. wie diesem Antrag zustimmen oder ablehnen. Wenn eine Ablehnung des Antrages durch den anderen Ehegatten erfolgt, kann die Scheidung nach einem sogenannten Trennungsjahr dennoch abgeschlossen werden. Ansonsten spricht man in Fachkreisen von einer „einvernehmlichen Scheidung“.
  • An nächster Stelle steht der sogenannte „Versorgungsausgleich“. Beide Partner müssen hierzu diverse Formulare ausfüllen und dem Gericht wieder zusenden. Der Scheidungstermin wird von der gerichtlichen Instanz festgelegt.
  • Der Scheidungstermin dauert in etwa zehn bis fünfzehn Minuten.
  • Der Scheidungsbeschluss des Richters besiegelt das Ende der Ehe.

Der erste Schritt: Scheidungsantrag

In diesem Zusammenhang muss festgehalten werden, dass eine Ehe nur durch einen richterlichen Beschluss geschieden und somit aufgelöst werden kann. Die Grundvoraussetzung für jede Scheidung ist, dass die Ehe am Ende angekommen ist und keine Zukunftsperspektive mehr für ein gemeinsames Leben mehr vorhanden ist. Im Scheidungsantrag muss unbedingt der Trennungszeitpunkt des Paares vorgetragen werden. Die beiden Partner müssen ein ganzes Jahr getrennt voneinander leben, bevor die Ehe richterlich geschieden werden kann.

Das Scheidungsverfahren ist in Deutschland gesetzlich geregelt, sodass die einzelnen Partner im Grunde keinen Einfluss auf das Verfahren nehmen können. Wenn sich die Partner einig sind und Streitigkeiten vermieden werden können, ist es möglich das Scheidungsverfahren ohne Verzögerungen abzuschließen. An dieser Stelle muss noch gesagt werden, dass die beiden Ehepartner den Scheidungsantrag nicht selbst bei Gericht einreichen können. Dieser Antrag kann nur von einem Rechtsanwalt bei den zuständigen Familiengerichten gestellt werden. Es besteht also ein sogenannter Anwaltszwang.

Der zweite Schritt: Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehepartner

Sobald der Scheidungsantrag gestellt wurde und die Gerichtskosten beim Familiengericht bezahlt worden sind, erhält der andere Ehegatte Kenntnis von der eingereichten Scheidung. Der Antrag wird ihm förmlich, in einem gelben Briefumschlag zugestellt. Der andere Ehepartner bekommt nun eine Frist, zu diesem Scheidungsantrag eine Stellungnahme abzugeben. Der Ehepartner hat nun die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen, ihn abzulehnen oder durch einen Rechtsanwalt einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen.

Der dritte Schritt: Versorgungsausgleich

Das Gericht sendet den beiden Ehepartner diverse Formulare zu, die diese ausfüllen und zurücksenden müssen. Diese Formulare muss jeder Ehegatte für sich selbst ausfüllen und unterzeichnen.

Der vierte Schritt: Der Termin der Scheidung

Dieser Termin kann grundsätzlich nur mit beiden Ehepartnern vor Ort stattfinden. Im Scheidungstermin werden beide Partner noch einmal ausdrücklich gefragt, ob sie wirklich geschieden werden möchten. Auch das Einkommen der beiden kommt nochmals zur Sprache, denn nach der Einkommenshöhe werden die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren berechnet. Bis zum Abschluss der Gerichtsverhandlung können beide Partner noch Anträge stellen, beispielsweise zum Umgangsrecht oder zu Unterhaltsverpflichtungen für Kinder.

Zwei Menschen gehen von nun an getrennte Wege: Scheidungsurteil

Wenn alle Punkte besprochen und geklärt worden sind, scheidet der Richter in Anwesenheit beider Ehepartner rechtsgültig die Ehe. Der Scheidungsbeschluss wird erlassen und die Ehe ist somit rechtskräftig geschieden. Beide Partner erhalten das Scheidungsurteil nochmals in schriftlicher Form. Wenn von keiner Seite Berufung eingelegt wird und auch sonst auf Rechtsmittel verzichtet wird, ist das Scheidungsverfahren hiermit abgeschlossen. Sobald das richterliche Urteil rechtskräftig ist, dürfen die Partner wieder eine neue Ehe eingehen.…